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Ordnungs- und Sollvorschriften im Strafprozeßrecht
Seit langem werden in der Rechtsprechung und Literatur unter der Bezeichnung Ordnungs- bzw. Sollvorschriften Verfahrensvorschriften für den Strafprozeß erörtert, deren Nichtanwendung grundsätzlich nicht die Revision begründen soll. Nach einer Bestandsaufnahme untersucht die Autorin die Rechtsnatur dieser Vorschriften. Danach sind diese Vorschriften Rechtsnormen, auch im Sinne des Revisionsrechts. Viele sind Sollvorschriften in dem Sinne, daß es im Ermessen ihres Anwenders steht, ...

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